AGB
Es gelten unsere allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen, sollten nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.
Darüber hinaus ist Folgendes rechtsverbindlich:
1. Angebote
Angebote sind freibleibend und werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung unter Zusendung der nachfolgenden Bedingungen wirksam. Mündliche Vereinbarungen, insbesondere Nebenreden und Zusagen von Vertretern bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtlich Verwertungsrechte uneingeschränkt vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörigen Zeichnungen und anderen Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf verlangen unverzüglich zurückzugeben. Abweichungen zwischen Bestätigungen bzw. Lieferung und Angeboten bleiben, soweit nicht ohnehin abgesprochen in geringfügigem, zumutbaren Umfang in konstruktiver, werkstoffmäßiger und farblicher Hinsicht vorbehalten, insbesondere dann, wenn sie durch technischen Fortschritt bedingt sind.
2. Gefahrenübergang und Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Werk ausschließlich zu unseren Lieferbedingungen. Zuwiderlaufende Einkaufsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Teillieferungen sind zulässig, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Angelieferte Gegenstände, auch wenn sie unwesentliche Beanstandungen aufweisen, sind vom Besteller entgegenzunehmen. Die Gefahr geht auf den Besteller über,auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist, wenn die Ware zum Versand gebracht oder abgeholt ist.
3. Kreditprüfung
Voraussetzung für die Lieferung ist die absolute Kreditwürdigkeit des Bestellers. Wenn wir nach Auftragsbestätigung Auskünfte erhalten, welche die Gewährung eines Kredites in der sich aus dem Auftrag ergebenden Höhe als nicht völlig unbedenklich erscheinen lässt, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen, oder soweit andere Zahlung als Barzahlung vereinbart wurde, Barzahlung zu verlangen.
4. Rücktritt vom Kaufvertrag (Besteller)
Bei Teilweiser oder völliger Stornierung des Auftrages durch den Besteller sind wir berechtigt 10% des Nettowarenwertes zu berechnen. Es steht uns frei, die Zurücknahme von gelieferten Waren abzulehnen. Bei vereinbarter Rücknahme werden neben den ausgelagerten Spesen (Frachtkosten etc) 20% des verrechneten Betrages zur Anrechnung gebracht. Sonderbestellungen, sowie konfektionierte Artikel sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
5. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt an dem Tage, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und dem Lieferer schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderliche Genehmigungen, Freigabe, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstige Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert. Die Frist gilt als eingehalten, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zu Versand gebracht oder abgeholt ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, außergewöhnlichen Ereignissen wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, aber auch fehlende Selbstbelieferung usw. befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung oder im Fall der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Im Fall des Lieferungsverzuges des Lieferers oder von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferers, eines gesetztlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Besteller nicht vom Vertrag zurücktreten, ohne eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gestellt zu haben.
6. Preise
Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung entsprechend den am Tag der Bestellung gültigen Preisliste. Sollte die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschlusses erfolgen, so sind wir berechtigt, die dann gültigen Preise zu verlangen. Bei Bestellung im Warenwert über 150,00 € netto liefern wir frachtfrei. Empfangsstation bzw. Versandadresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Bei Bestellungen im Warenwert unter Euro 150,00 € netto berechnen wir 12,00 € Versandkosten. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe in Rechnung gestellt.
7. Zahlungsbedingungen
Für die Bezahlung gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Konditionen. Sondervereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Sonderanfertigungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Bei verspäteten Zahlungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinssätze zu berechnen. Nachnahmelieferungen behalten wir uns vor. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Bestellers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offen stehenden – auch gestundete – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel, Barzahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Besteller verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes aus früheren oder andern Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit einer schriftlichen Inkassovollmacht berechtigt.
8. Mängelrügen
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Dabei sind unbedingt unsere Gebrauchs- oder Montagehinweise zu beachten. Etwaige Mängelrügen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich bei uns eingehen. Darüber hinaus haften wir nur in den Fällen, in denen die Ware innerhalb von 6 Monaten, gerechnet vom Tage des Gefahrenüberganges, unbrauchbar wird oder die Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird und wenn dies nachweisbar auf einem vor Gefahrenübergang liegenden Umstand beruht, insbesondere auf fehlerhafte Bauart, Materialfehler oder mangelhafte Ausführung. Bei Maßen ohne Toleranzanzeige gilt grundsätzlich Genauigkeitsgrad “mittel” nach ISO 2768. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbe des Bestellers so sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Neulieferung der Ware bzw. Teile berechtigt.
Die Nachbesserung erfolgt in unserem Werk. Der Besteller hat deshalb die Ware oder die Teile zu übersenden. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport – Wege – Arbeits und Materialkosten, sind ausgeschlossen. Alle weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere ist der Besteller nicht berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder zurückzuhalten oder Wandlung zu begehren, es sei denn die Nachbesserung schlägt fehl und eine Neulieferung ist uns nicht möglich. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Besteller die nach unserem billigendem Ermessen erforderliche Zeit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Durch seitens des Bestellers oder Dritte ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird unsere Haftung ausgeschlossen. Unfrei, beschädigte sowie unzureichend verpackte Sendungen werden nicht angenommen.
9. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche seitens des Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn, nicht vorhersehbare Schäden oder Mängelfolgeschäden.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum. Vorher ist Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufer im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass die Ansprüche des Bestellers aus der Weitergabe der Ware uns bereits abgetreten ist. Eine Weiterveräußerung ist untersagt, wenn sich der Besteller mit fälligen Teilforderungen in Verzug befindet. Der Besteller ist verpflichtet, uns über jede tatsächliche oder rechtliche Beeinträchtigung der in unserem Eigentum stehenden Ware unverzüglich schriftlich zu informieren. Auf Verlangen des Bestellers geben wir unser Eigentum auf, sofern und insoweit unsere Forderungen zu mehr als 20% übersichert sind. Nicht in Rechnung gestellt Muster, insbesondere Modelle, bleiben unser Eigentum und sind auf unser Verlangen zurückzugeben. Ist dies aus irgendeinem Grund nicht möglich, können die tatsächlichen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden. Bei Missbrauch unserer Muster, insbesondere missbräuchlicher Verwendung der Idee und Nachahmung, sind wir berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.
11. Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen unsere Bedingungen unwirksam sein , wird die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen und Rechtshandlungen im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über beweglicher Sachen vom 17. Juli 1973 (EKG/EAG) finden keine Anwendung. Ebenso nicht das UN-Kaufvertragsübereinkommen ( United Nations Convention on Contracts for the international Sale of Goods ) vom 11. April 1980, auch wenn es deutsches Recht wird. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Herne. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten , auch bei Wechseln und Schecks ist das Amtsgericht Herne.
13. Ergänzung
Bei Nach- oder Ersatzlieferung von LED-Bändern / Platinen kann es aufgrund des stetigen technischen Fortschritts, so wie nutzungsbedingter Vorgänge, zu Veränderungen des Lichtstroms von betriebenen LED´s zu Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber den Ursprungsprodukten kommen. Hieraus leiten sich keine Gewährleistungsrechte für den Austausch kompletter Lieferungen bzw. Losen her.